Schluss mit Nachtschichten: Arbeitsgesetze gelten auch für Startups
In Startups dreht sich am Anfang alles darum, diese eine innovative Idee voranzutreiben. Paragraphen des Arbeitsgesetzes zu studieren, ist wohl das Letzte, mit dem sich junge Unternehmerinnen und Unternehmer im anfänglichen Höhenflug befassen wollen. Im Eifer des Gefechts gehen Gesetze und Vorschriften wie der Gesundheitsschutz, Arbeits- und Ruhezeiten, Jugendschutz und Regelungen zur Nachtarbeit vergessen. Dies kann böse enden, denn bei Missachtung sind die Mitarbeitenden nicht nur unzufrieden und überlastet, es drohen auch Sanktionen.
Innovationsgeist, Euphorie und unternehmerischer Tatendrang schützen auch Startups nicht davor, das Arbeitsgesetz einzuhalten. Denn für Startups gelten dieselben Regeln wie für alle anderen Unternehmen auch. Gerade in der meist intensiven Anfangsphase ist wichtig, dass die Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird. In normalen Büro-Jobs beträgt diese 45 Stunden pro Woche. Diese Höchstarbeitszeit muss im Durchschnitt über einen Zeitraum von acht Wochen eingehalten werden.
Überstunden: Ausnahmen sind erlaubt
Hierbei sind jedoch die Funktion und die Stellung im Betrieb entscheidend. Für leitende Arbeitnehmende gilt das Gesetz nämlich nicht. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Status dieser Arbeitnehmerkategorie mit dem Status selbstständiger Unternehmerinnen und Unternehmer gleichkommt. Damit erübrigt sich ein Schutz durch das öffentliche Recht. Ein weiterer Grund für diese Freiheit ist, dass Mitarbeitende in leitenden Funktionen ihre Arbeitszeit oft selbst wählen können. Die Ausnahme betrifft allerdings nur die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen, nicht aber die Bestimmungen zum Gesundheitsschutz.
Wenn es die Situation im Unternehmen erfordert – also in Ausnahmen – kann ein Unternehmen auch von Mitarbeitenden ohne leitende Funktion verlangen, Überstunden oder Überzeit zu leisten. Diese umfasst sämtliche Arbeitszeit, welche die festgelegte Höchstarbeitszeit übersteigt. Allerdings muss die Überzeit dann auch wieder durch Freizeit ausgeglichen werden. Ist dies nicht möglich, müssen Überstunden mit einem Lohnzuschlag von mindestens 25% entschädigt werden.
Sanktionen bei Missachtung
Wenn das Arbeitsgesetz nicht eingehalten wird und das kantonale Arbeitsinspektorat anklopft, kann es teuer werden. Die Kontrolle der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften können von Amtes wegen oder aufgrund einer Anzeige, beispielsweise einer angestellten Person, erfolgen. Wird eine Verletzung der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften festgestellt, kann die Verwaltung mit Abmahnungen, Verfügungen oder Zwangsmassnahmen durchgreifen. Im Extremfall kann es sogar zu teuren Strafverfahren kommen.
Sorge tragen zu den Startup-Mitarbeitenden
Das Arbeitsgesetz dient aber nicht nur dazu, den Gesetzgeber zufrieden zu stellen, sondern lohnt sich vor allem auch den Mitarbeitenden zu Liebe. Leistungsfähige, zufriedene und motivierte Mitarbeitende sind die wertvollste Ressource eines Unternehmens. Gerade in Startups ist es unerlässlich, dass alle an einem Strang ziehen. Wird das Arbeitsgesetz nicht eingehalten, führt dies dazu, dass das Team überarbeitet, erschöpft und ermüdet ist. Diese Belastung kann psychische und physische Auswirkungen haben: Burn-Out, Erschöpfungsdepressionen und Stress-Erkrankungen sind die Folge. Leiden die Mitarbeitenden unter den Anstellungsbedingungen, wirkt sich das auf die ganze Belegschaft aus und schadet der Unternehmenskultur. Vor allem führt Unzufriedenheit zu einer hohen Fluktuation und damit zum Verlust von wertvollem Know-How.
Fazit
Auch wenn die Stimmung in Startups euphorisch und der Tatendrang hoch ist, tun Startups gut daran, die gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Nicht nur aus rechtlicher Sicht, sondern auch zur Schaffung einer wertschätzenden und sorgetragenden Unternehmenskultur. Ein Unternehmen sollte im eigenen Interesse langfristig denken und der wertvollsten Ressource – den Menschen – Sorge tragen.